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Vergeben

klingt nach Schwäche, schwachem Rückgrat. Findest du nicht auch?

Wie kann eine schwere Grenzüberschreitung vergeben werden?

Das würde einer Legitimation gleichkommen!

Auf der Ebene von Recht und Unrecht mag dieser Gedankengang richtig erscheinen.

Die aufkommenden Emotionen bekräftigen es. Beim Gedanken an Vergebung bäumt sich das Ego in seiner Verletzung auf und verlangt nach Verurteilung, Sühne, Rache…

Auf dieser Ebene bleiben Täter und Opfer jedoch energetisch miteinander verstrickt und unfrei. Das lässt sich auch nicht wirklich lösen durch geographische Distanz oder durch rechtliche Sicherheitsmassnahmen.

Um diese energetische Bindung zu überwinden, braucht es die Wiederherstellung der Würde von beiden. Für das Opfer ist es wichtig, gesehen zu werden mit allen durch die Grenzüberschreitung hervorgerufenen Gefühlen. Es muss sich ihrer selbst erstmal gewahr werden. Dazu gehören auch die tabuisierten wie Wut, Hass, Scham… und sie als berechtigt anerkennen.

Am besten ist es natürlich, wenn das Opfer dieses Gesehenwerden vom Täter selbst erfährt, er Reue zeigen kann und dadurch das Opfer wieder aufrichtet.

Doch oft ist es nicht so.

Dann muss das Opfer sich selbst aufrichten, sich über seine Emotionen erheben und das Geschehene aus einer übergeordneten Ebene, derjenigen der Ursachen und Wirkungen betrachten.

Aus dieser Perspektive ist man auch in der Lage, Täter und Tat zu unterscheiden. Eine Tat lässt sich beurteilen und auch verurteilen.

Ein Täter jedoch ist ein vielschichtiges Wesen, das wir niemals ausreichend erfassen, verstehen und jenseits von unseren Projektionen beurteilen können. Es wäre eine Anmaßung.

Das können wir getrost unserem Schöpfer überlassen. Sich selbst und ihm gegenüber ist der Täter Rechenschaft schuldig.

Indem wir das anerkennen, geben wir auch ihm die Würde zurück.

Dieser Schritt, bewusst und in Würde vollzogen, eröffnet den Weg in die Freiheit. Die energetische Verstrickung ist erlöst. Das Leben, respektive der betroffene Teil des Opfers, bezieht sich nicht mehr zwangsläufig auf den Täter.

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